Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Longvista Sagl

  • 1 Allgemeine Bestimmungen

Durch die Beauftragung oder Bestellung bei Longvista Sagl erkennt der Kunde die Geschäfts- und Lieferbedingungen an. Abweichende oder spezielle Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtigte Personen von Longvista Sagl, um Gültigkeit zu erlangen.

  • 2 Preise und Zahlungen

Unsere Preise sind in Schweizer Franken CHF angegeben und verstehen sich als rein netto und exklusive Mehrwertsteuer. Es gelten die Listenpreise am Tag der Lieferung. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise und Rabatte für noch nicht ausgelieferte Waren jederzeit zu ändern, sofern dies aufgrund von Änderungen der zugrundeliegenden Umstände erforderlich ist.

  • 3 Zahlungsbedingungen

Innerhalb von 30 Tagen sind die Rechnungen ohne Abzug fällig und zahlbar. Unberechtigte Abzüge werden nachträglich in Rechnung gestellt. Wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist Longvista Sagl berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von CHF 30.- sowie Verzugszinsen in Übereinstimmung mit den üblichen Bankzinssätzen zu berechnen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich Longvista Sagl das Recht vor, Lieferungen per Nachnahme durchzuführen. Reparaturen müssen grundsätzlich in bar beglichen werden.

  • 4 Eigentumsvorbehalt

Die von Longvista Sagl gelieferten Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Besitz von Longvista Sagl,

  • 5 Verpackung

Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und ist nicht rückgängig zu machen.

  • 6 Versand, Nutzen, Gefahr

In der Regel erfolgt der Versand durch einen Spediteur, der den kostengünstigsten Tarif verwendet. Die Warensendungen werden äußerst sorgfältig verpackt, wodurch Brüche oder Beschädigungen auf dem Transportweg nahezu ausgeschlossen sind. Sollte dennoch Schäden auftreten, sollten diese unverzüglich dem entsprechenden Transportunternehmen nach Erhalt der Ware gemeldet werden. Die Bestimmungen des Artikel 185 des Obligationenrechts (OR) gelten für den Übergang von Nutzen und Gefahr. Transportkosten werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand berechnet. Für Transportschäden wird keine kostenfreie Ersatzlieferung angeboten.

  • Versicherung

Die Waren werden unversichert transportiert. Jegliche Transportschäden, Diebstahl und andere Schäden gehen grundsätzlich auf Kosten des Bestellers bzw. Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers / Kunden abgeschlossen. In diesem Fall trägt der Besteller / Kunde die Kosten für die Versicherung, welche zusammen mit der Warenlieferung berechnet werden.

  • Bestellausführung

Der Abnehmer von Abrufbestellungen hat die Verpflichtung, sämtliches bestelltes Material innerhalb der festgelegten Frist zu übernehmen. Eine Annullierung oder Sistierung von Aufträgen durch den Besteller ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Longvista Sagl möglich. Im Falle eines Widerrufs von Bestellungen behalten wir uns das Recht vor, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

  • Warenrücknahme

Für eine Rücknahme von Waren (nur in Originalverpackung) ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung notwendig. Dabei werden Bearbeitungs- und Versandkosten in Höhe von mindestens 20 % des Verkaufspreises angerechnet. Artikel, die aufgrund einer individuellen Bestellung extra angefertigt oder zusammengestellt wurden, sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.

  • 10 Lieferfristen

Die Longvista Sagl strebt danach, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Eine Überschreitung des Liefertermins ohne eine angemessene Nachfristsetzung führt weder zu einer Haftung der Longvista Sagl noch zur Annullierung des Auftrags. Der Besteller kann keine Rechte wegen Verzögerungen von Teillieferungen geltend machen.

  • 11 Reklamationen

Reklamationen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei der Longvista Sagl eingereicht werden, da andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt. Unstimmigkeiten bei Lieferungen berechtigen nicht zur Rückgabe.

  • 12 Garantie und Haftung

Gemäß den Garantiebedingungen unserer Lieferwerke gilt die Garantie ab dem Tag der Auslieferung für alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese auf schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation beruhen und nachweisbar sind. Die Longvista Sagl haftet jedoch nur für Ersatz oder Vergütung des berechneten Wertes der nicht ersetzten Gegenstände, je nach Wahl des Unternehmens. Jegliche weitergehende Gewährleistung, einschließlich der Haftung für Demontage- oder Neumontagekosten sowie jeglicher Schäden, die direkt oder indirekt durch die gelieferten Gegenstände, deren Gebrauch oder Mängel entstehen, wird abgelehnt.

  • 13 Unwirksamkeit – Verbindlichkeit

Sofern Teile oder Absätze dieser Bedingungen unwirksam sind, wird dadurch weder die Gültigkeit der übrigen Bedingungen noch des Vertrages als Ganzes in Frage gestellt. Der Vertrag behält auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen seine Verbindlichkeit.

  • 14 Gerichtsstand / Erfüllungsort

In allen Fällen wird der Hauptsitz des Verkäufers als Erfüllungsort betrachtet. Der alleinige Gerichtsstand liegt beim Bezirksgericht von Lugano, abhängig von der Höhe des Streitwerts, bei allen Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben. Der Lieferant hat jedoch auch das Recht, am Sitz des Käufers Klage zu erheben.